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Autismusbeauftragte

Autismus zählt zu den  ‚tiefgreifenden Entwicklungsstörungen‘, d.h. sie setzt bereits im frühen Kindesalter ein und wirkt sich nachhaltig auf alle Entwicklungsbereiche aus. Dennoch finden sich Kinder und Jugendliche mit Autismus-Syndrom  auch an Regeleinrichtungen (Kindergärten und Schulen). Durch eine verbesserte Diagnosestellung wurde dies in den letzten Jahren deutlich.
 
Autismus sagt zunächst einmal nichts über die kognitive Leistungsfähigkeit der betroffenen Kinder. Die Bandbreite geht von ‚geistiger Behinderung‘ bis zur  ‚Hochbegabung‘. Autistische Kinder an Regelschulen zeigen meist ein durchschnittliches bis überdurchschnittliches Intelligenzniveau. Häufig ist das jedoch überlagert durch Wahrnehmungs-, Verhaltens-, und Kommunikationsprobleme, die autistische Menschen haben.
Das Erscheinungsbild dieser Kinder ist ebenfalls sehr individuell und die Bandbreite geht von ‚verhält sich etwas sonderbar‘ bis hin zu intensiven Ausprägungsformen, die alle Beteiligten vor große Probleme stellen.
Gemäß unserem Schulgesetz sollen auch Schülerinnen und Schüler mit Autismus die Schule besuchen können, deren Bildungsgang ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dazu sind aber in vielen Fällen individuelle Hilfestellungen notwendig.

 Die Autismusbeauftragten der Landkreise sind Ansprechpartner für

  • Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • deren Eltern
  • Kindergärten und Schulen, die ein Kind mit Autismus aufgenommen haben bzw. aufnehmen werden
  • Kindergärten und Schulen, die vermuten, dass sie ein Kind mit Autismus in einer Gruppe/Klasse haben

Die Autismusbeauftragten informieren über

  • mögliche Erscheinungsformen des Autismussyndroms
  • Möglichkeiten diagnostischer Abklärung
  • Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule
  • individuell angepasste Lernformen, Kommunikationsformen und Hilfsmittel
  • außerschulische Hilfsangebote

Die Autismusbeauftragten beraten

  • Eltern, Schulen und Schulverwaltung in der Frage nach dem geeigneten Förderort und der Ausgestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen
  • in schulrechtlichen Fragen (z.B. Leistungsbewertung, Befreiung von einzelnen Fächern)
  • Erzieher/innen und Lehrkräfte bei methodischen und didaktischen Fragestellungen
  • bei Verhaltensproblemen der Kinder und Jugendlichen
  • Eltern und Lehrkräfte zu außerschulischen (z.B. therapeutischen) und sozialrechtlichen Hilfen (z.B. Schulbegleitung)

Autismusbeauftragte für den Landkreis Schwäbisch Hall

Meryem Erkisa-Klittich
Realschullehrerin, Realschule am Karlsberg
Meryem.Erkisa-Klittich@crailsheim-rak.de

Autismusbeauftragte für den Main-Tauber-Kreis

Alexandra Schäfer
Sonderschullehrerin
schaefer@sbbz-lauda.de                       

Andrea Daßing
Realschullehrerin, Bildungszentrum Niederstetten
07932-606690
a.dassing@bzn.tbb.schule-bw.de                                               

Autismusbeauftragte für den Hohenlohekreis

N.N.

Autismusbeauftragte Gymnasien

Elke Kühnle-Xemaire
StDin, Gymnasium bei St. Michael, Schwäbisch Hall
elke.kuehnle-xemaire@gsm-sha.de

Autismusbeauftragter Berufliche Schulen

Günter Straub
Gewerbliche Schule Künzelsau
guenter.straub2@ssa-kuen.kv.bwl.de

Ansprechpartner im SSA Künzelsau

Mirjam Wülk, Rektorin
07940-93079-20
Mirjam.Wuelk@ssa-kuen.kv.bwl.de

Antje Rother, Konrektorin
07940-93079-18
Antje.Rother@ssa-kuen.kv.bwl.de

Empfehlenswerte Links zum Thema Autismus

Flyer Autismus des Staatlichen Schulamtes Künzelsau

Handreichung zur schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen

http://www.schule-bw.de/schularten/sonderschulen/autismus

Asperger-Autisten verstehen  lernen - Handreichung (nicht nur) für Pädagoginnen und Pädagogen

http://www.autismus-mfr.de/infomaterial-broschueren/

 

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