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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot ist Aufgabe aller Schularten. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren unterstützen die allgemeinen Schulen hier bedarfsgerecht.
Der Zugang zu sonderpädagogischen Bildungsangeboten ist ein gestuftes Verfahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fördermöglichkeiten im Rahmen des besonderen Förderbedarfs an der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind. Besteht bei einer Schülerin/einem Schüler ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird die allgemeine Schule vom Sonderpädagogischen Dienst unterstützt. Wird bei einer Schülerin/einem Schüler ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt, haben die Eltern ein Wahlrecht zwischen folgenden Möglichkeiten:

  • Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einem inklusiven Bildungsangebot eingelöst. Dann liegt die Verantwortung bei der allgemeinen Schule. Sie wird vom sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum unterstützt.
  • Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einer kooperativen Organisationsform eingelöst. Dann tragen allgemeine Schule und Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum gemeinsam die Verantwortung.
  • Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst. Dann liegt dort die volle Verantwortung.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bildungsanspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, deren Eltern eine Beschulung in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum wünschen.
Da Schülerinnen und Schüler ganz unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Entwicklungsbedürfnisse haben, gibt es Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren für folgende Förderschwerpunkte:

  • Lernen
  • Geistige Entwicklung
  • Hören
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • für Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Aufgaben der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen. Je nach Bildungsziel gelten die Vorgaben der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen bieten eigenständige Schulabschlüsse an. Grundlage für den Unterricht am SBBZ ist eine individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung(ILEB) für den einzelnen Schüler.
Das sonderpädagogische Bildungsangebot kann am SBBZ direkt oder in einer kooperativen Organisationsform (d.h. eine Klasse eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums befindet sich an einer allgemeinen Schule und arbeitet dort eng mit einer Klasse zusammen) eingelöst werden.

Verfahren

Grundsätzlich muss die Frage eines bestmöglichen schulischen Bildungsangebotes für jeden einzelnen Schüler geklärt werden. Auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens wird vom zuständigen Staatlichen Schulamt ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt. Die Eltern des Schülers entscheiden sich für eine Beschulung im Sonderpädagogischen Bildungszentrum oder für eine Beschulung in einer kooperativen Organisationsform. Nach einer gewissen Zeit sollte überprüft werden, ob Bildungsanspruch und Lernort im Sinne des Schülers noch zu treffen.

Anträge/Formulare

Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Künzelsau

Karin Endres
07940-93079-23
Karin.Endres@ssa-kuen.kv.bwl.de

Rita Schneiders
07940-93079-39
Rita.Schneiders@ssa-kuen.kv.bwl.de



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